Überblick

Aufnahme
Eine Aufnahme erfolgt nach Auftrag an plan B durch einen Oö. Kinder- und Jugendhilfeträger im Rahmen der vollen Erziehung.
Nach grundsätzlicher Eignung der IN-Betreuung erfolgt ein Vorgespräch, bei dem sämtliche Informationen gesichtet werden und der Betreuungsumfang entsprechend dem Drei-Stufen-Modell vereinbart wird. Im Anschluss erfolgt das Auswahlverfahren der IN-Familie anhand der individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen. Darauffolgend findet eine behutsame Anbahnung und Aufnahme statt, bei der, sofern möglich, das Herkunftssystem intensiv eingebunden wird.
- Anfrage bei plan B durch Oö. Kinder- und Jugendhilfeträger
- Vorgespräch
- Kennenlernen
- Vorbereitung
- Anbahnung
- Betreuungsvereinbarung
Stufenmodell
Angepasst an die individuellen Bedürfnisse der jungen Menschen und die unterschiedlichen Anforderungen an das Betreuungssystem wird die IN-Betreuung in einem Drei-Stufenmodell angeboten. Dieses bezieht sich auf das Anstellungsausmaß und das Ausmaß der Unterstützung der IN-Familien durch Fachpersonal und Assistenzkräfte.
Für wen sind wir da?
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren, die in der Herkunftsfamilie längerfristig unzureichend versorgt und Unsicherheiten ausgesetzt sind, für die auf Grund ihrer Persönlichkeitsstruktur, ihrer Vorerfahrungen oder anderen Faktoren eine stationäre Betreuung in einer sozialpädagogischen Einrichtung unpassend erscheint und eine Rückführung in das Herkunftssystem angedacht werden kann.
Grundsätzlich bietet die „professionelle Familie" einen Platz an, kann aber für drei Geschwister ausgedehnt werden.
Wer sind wir?
Das Betreuungsteam von plan B ist multiprofessionell und besteht aus Personen mit sozialer- und/oder pädagogischer Ausbildung und verwandten Professionen. Ergänzt wird unser Team durch psychologische und psychiatrische Fachkräfte.
Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe
Zusätzlich zu den entsprechenden Vorgaben aus den Richtlinien des Landes Oö. arbeiten wir intensiv mit der fallführenden Behörde und anderen Institutionen zusammen.
Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer sollte grundsätzlich mittel- oder längerfristig sein und ist abhängig von den jeweiligen Vereinbarungen. Daher erfolgt in den Hilfeplangesprächen eine regelmäßige Reflexion und Planung der Betreuung.
Die Integrationsbetreuung endet bei Zielerreichung, wenn eine geringere Betreuungsintensität ausreichend erscheint bzw. eine höhere nötig wird oder die vereinbarte Betreuungsdauer oder die Volljährigkeit erreicht wird.